Badeordnung innerhalb des Natur-Freibades am Wisseler See/Kalkar

  1. Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in unserem Natur-Freibad, damit alle Besucher die gewünschte Ordnung finden.
  2. Beginn und Ende der Badesaison werden in jedem Jahr öffentlich bekanntgegeben. Die tägliche Badezeit wird durch das Setzen der grünen Fahne am Aufsichtsturm kenntlich gemacht. Die Geschäftsführung des Freizeitpark Wisseler See GmbH ist berechtigt, an Schlechtwetter-Tagen das Strandbad zu schließen. Dies wird durch Setzen der roten Fahne am Aufsichtsturm angezeigt. Bei roter Flagge ist das Schwimmen im Strandbad verboten.
  3. Das Freibad öffnet bei Erfüllung folgender Kriterien um 13.00 Uhr, sowie am Wochenende und in den NRW Sommerferien um 10.00 Uhr:
    – sonniges und trockenes Wetter
    – mindestens 20 ° C Lufttemperatur
    – mindestens 18 ° C Wassertemperatur.
    Ab 17.00 Uhr ermäßigter Eintritt. Bis 18.00 Uhr ist die Badeaufsicht anwesend, danach wird die rote Flagge gehisst. Bei roter Flagge ist das Schwimmen im Freibad verboten. Um 18.00 Uhr wird auch das Tor am Freibad Eingang geschlossen, die Drehtür zum Verlassen des Geländes bleibt geöffnet. Bis 20.00 Uhr muss das Freibad verlassen werden.
  1. Diese Badeordnung ist für alle Gäste des Naturbades und des Campingplatzes verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese sowie alle Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an. Bei Schul-, Vereins – und Gruppenveranstaltungen ist der Gruppenleiter für die Beachtung der Badeordnung verantwortlich.
  2. Zutritt ist nicht gestattet:
    a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen
    b) Personen, die Tiere mit sich führen
    c) Personen, mit anstoßerregenden Krankheiten
  3. Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ist der Zutritt und der Aufenthalt nur in Begleitung Erwachsener gestattet.
    Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen und geistiger Behinderten ist der Zutritt nur mit einer sorgeberechtigten Begleitperson gestattet.
  4. Vor dem Betreten des Natur-Freibades sind die festgesetzten Gebühren zu entrichten. Die Einzelkarte gilt nur am Tag der Ausgabe und berechtigt nur zum einmaligen Besuch. Die Eintrittskarte ist dem Personal der Einrichtung auf Verlangen vorzuzeigen. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen. Für verlorene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet – ausgenommen es sind personenbezogene Saisonkarten. Bei Nachweis des Verlustes werden diese ersetzt.
  5. Die Badegäste benutzen das Freibad einschl. der Sport- und Spielgeräte auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, das Bad und seine Einrichtungen im einen verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Luftmatratzen sind außerhalb der Begrenzungsleinen verboten.
  6. Schwimmhilfen Schwimmflügel, Westen, Ringe sind nur im Nichtschwimmer Bereich gestattet.
  7. Alle Besucher – auch alle Ferien – und Dauercamper der Freizeitpark Wisseler See GmbH – werden darauf hingewiesen, dass das Baden außerhalb des abgesperrten Badebereiches und in der ehemaligen Badebucht nicht gestattet ist.
  8. Für die Zerstörung, Beschädigung und das Abhandenkommen der in der Einrichtung mitgebrachten Gegenstände wird nicht gehaftet.
  9. Der Betreiber haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen abgestellten Fahrzeuge.
  10. Für Wertsachen und Bargeld sowie Fundgegenstände wird keine Haftung übernommen.
  11. Erleidet ein Badegast eine Verletzung, so hat er dies unverzüglich der Badeaufsicht anzuzeigen. Das Unterlassen der Anzeige verwirkt jeglichen Ersatzanspruch. Aufgrund der erhöhten Verletzungsgefahr dürfen Behälter aus Glas (Flaschen, Dosen usw.) nicht im Strandbad (Strand, Umkleide- Sanitärbereiche, Spiel-und Liegewiesen) benutzt werden.
  12. Die Mitarbeiter des Bades übem gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- oder Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
  13. Äußern Sie ihre Wünsche, Anregungen und auch Beschwerden! Wenden Sie sich in diesem Fall an die Geschäftsführung der Freizeitpark Wisseler See GmbH.
  14. Offenes Feuer (Grillen, Shisha, Alkoholkonsum in Mengen usw.) ist strengstens untersagt.

Bootsverleih

Den Tretbootverleih finden Sie direkt am Badestrand.
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Stand Up Paddling

Sie können die SUP Boards direkt am Badestrand ausleihen.
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Naturfreibad

Ein Strandbad zum Verlieben. Der Wisseler See ist ein 1 km² großer Natursee. Ein schöner Sandstrand lädt zum Baden- und Sonnenbaden ein.
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