Zweitwohnsteuer

Die Stadt Kalkar hat in zwei Ratsbeschlüssen (vom 12.01. und 04.02.2021) beschlossen die Zweitwohnsteuer wieder einzuführen. 

Die Höhe der Zweitwohnsteuer beträgt 14% der Standplatzmiete aus Ihrem Grundstücksmietvertrag.

Bei Fragen und Infos zur Zweitwohnsteuer können wir nicht weiterhelfen, bitte melden Sie sich bei Anliegen oder Unstimmigkeiten direkt an die Stadt Kalkar. 

Wir möchten Sie hiermit unverbindlich informieren, für weitere Informationen besuchen Sie: 

Stadt Kalkar

Zweitwohnsteuer

Hier finden Sie alle Informationen zur Zweitwohnsteuer

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