Die Stadt Kalkar hat in zwei Ratsbeschlüssen (vom 12.01. und 04.02.2021) beschlossen die Zweitwohnsteuer wieder einzuführen.
Die Höhe der Zweitwohnsteuer beträgt 14% der Standplatzmiete aus Ihrem Grundstücksmietvertrag.
Wir möchten Sie hiermit unverbindlich informieren, für weitere Informationen besuchen Sie:
Auch in diesem Jahr arbeiten wir wieder zusammen mit der Kinder- Camping- Akademie Holliewald. Nachfolgend sehen Sie den Plan für die erste Osterferienwoche: Programm für die zweite Osterferienwoche
Hier finden Sie alle Informationen zur Zweitwohnsteuer
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